Bei den Anteilsscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilsscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren. Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilsscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wir gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilsscheine können immer nur 65 % der Bruttoerträge direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35 % gehen an die Eidg. Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung zurückgeholt werden.
Für Steuerzwecke wird die OptimaSolar für jedes Genossenschaftsmitglied eine Bescheinigung ausstellen. Aus dieser Bescheinigung sind sodann der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilsscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.
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